Richtlinien gegen Korruption und Bestechung

Als Geschäftspartner von Egmont bzw. mit Egmont verbundene Unternehmen sind Sie mit uns zusammen verantwortlich, Korruption und Bestechung sowie andere verdächtige Aktivitäten oder Rechtsverstöße zu erkennen, zu melden und zu verhindern. Beachten Sie daher unbedingt nachfolgende Regeln:

Egmont akzeptiert in seiner Geschäftstätigkeit weder Korruption noch Bestechung. Dies ist nicht nur unsere Einstellung, sondern auch gesetzliche Vorschrift. Korruption ist eine Straftat und setzt Egmont, seine Mitarbeiter und die mit Egmont verbundenen Unternehmen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung sowie der Gefahr von Geld- oder Freiheitsstrafen aus. Zudem kann es den Ruf des Unternehmens schädigen.

Ein Verstoß gegen diese Unternehmensrichtlinie wird als schwerwiegend betrachtet und hat rechtliche Folgen.

 


Definition von Korruption

Unter Korruption verstehen wir den Missbrauch anvertrauter Macht oder Ressourcen zum Zweck der persönlichen Bereicherung oder zum Vorteil des Unternehmens.

Bestechung, Unterschlagung, Erpressung, Vetternwirtschaft oder Betrug: Korruption kann viele Formen annehmen und ist für Egmont in jeder Form inakzeptabel. Nachfolgend wird auf einige Formen von Korruption näher eingegangen, auf die in der Unternehmensrichtlinie ein besonderes Augenmerk gelegt wird.

Definition von Bestechung

Unter Bestechung verstehen wir das Angebot, die Gewährung oder Annahme von Vorteilen (Geld oder Geschenken), mit denen der Bestechende das Ziel verfolgt, einen unzulässigen Einfluss auf die Beschlüsse oder das Verhalten des Empfängers auszuüben.

Auch Bestechung kann unterschiedlich auftreten, erfolgt aber meist nach dem Prinzip ‚Quid pro quo‘ – eine Leistung für eine Gegenleistung. Ziel ist die unzulässige Einflussnahme. Als Bestechung in dem Sinne gelten folgende Handlungen:

  • Direktes oder indirektes Versprechen, Angebot oder Annahme von Vorteilen gleich welcher Art, mit dem Ziel, eine Handlung zu beeinflussen.
  • Angebot oder Annahme von Schmiergeldern, Darlehen, Honoraren, Belohnungen oder anderen unzulässigen Vorteilen.
  • Hilfen, Spenden oder Stimmabgaben mit dem Ziel, einen unzulässigen Einfluss oder eine Abhängigkeit zu erreichen.

In einigen Ländern entsprechen kleinere Zahlungen an untergeordnete Beamte zur Beschleunigung oder Erleichterung von Routinetätigkeiten der üblichen Geschäftspraxis. Solche Schmiergelder stellen jedoch gemäß der hier aufgeführten Definition einen Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinie von Egmont Ehapa dar.

Wer kann an Bestechung und Korruption beteiligt sein?

Bestechung und Korruption haben zum Ziel, Personen bei der Ausübung ihrer Pflichten zu beeinflussen und sie zu unehrlichen Handlungen oder Verstößen gegen geltende Vorschriften zu bewegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter oder Empfänger von Bestechung und Korruption im öffentlichen oder privaten Sektor tätig ist.

In der Regel werden Personen bestochen, die in der Lage sind, Geschäfte oder Vorteile zu beschaffen, zu erhalten oder zu beeinflussen. Dabei kann es sich um Vorgänge wie Ausschreibungen oder Auftragsvergabe, um administrative Aufgaben wie Lizenzen, Zoll und Steuern oder um Tätigkeiten im Zusammenhang mit Import und Export handeln. Dabei ist ohne Belang, ob die Bestechung vor oder nach der Abgabe eines Angebots für einen Auftrag bzw. vor oder nach der Durchführung einer administrativen Tätigkeit erfolgt.

Bestechung und Korruption können insbesondere durch folgende Personen erfolgen:

  • Mitarbeiter, Führungskräfte oder Direktoren
  • jede Person, die im Auftrag von Egmont oder mit Egmont verbundenen Unternehmen handelt (beispielsweise unsere Geschäftspartner)
  • Einzelpersonen und Organisationen, die jemanden zu diesen Handlungen ermächtigen

Geschenke, Unterhaltung, Bewirtung, Geld usw.

Es ist zulässig, Geschenke, Mahlzeiten oder andere Zeichen der Wertschätzung und des Dankes anzunehmen, so auch Einladungen zu Veranstaltungen, gesellschaftlichen Ereignissen oder anderen Zusammenkünften, die unsere Geschäftstätigkeit betreffen: vorausgesetzt, diese liegen innerhalb einer angemessenen Betragsgrenze oder Veranstaltungsgröße und führen nicht zu einer Abhängigkeit oder einem sonstigen unzulässigen Einfluss.

Sie wollen wissen, was akzeptabel ist? Dann stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Welche Absicht wird verfolgt: Dient die Zuwendung dem Aufbau einer Beziehung oder der Erlangung eines unzulässigen Einflusses?
  • Versetzt die Annahme des Angebots den Empfänger in eine Lage, in der er auf die eine oder andere Art zur Gegenleistung verpflichtet oder bereit ist?
  • Welche Reaktionen würde es hervorrufen, wenn die Annahme der Zuwendung öffentlich würde, beispielsweise über Medien?

Fällt Ihnen die Antwort auf die oben gestellten Fragen schwer, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass die Gewährung oder Annahme dieser Zuwendung möglicherweise dem Ruf oder der Geschäftstätigkeit von Egmont bzw. mit Egmont verbundenen Unternehmen schaden könnte. Dann ist eine solche Handlung wahrscheinlich unrechtmäßig und Sie sollten sich mit der Geschäftsleitung von Egmont beraten.

Generell sollten Geschäftspartner oder Mitarbeiter von Egmont Ehapa weder Beamten noch deren Familienangehörigen oder Geschäftspartnern Geschenke machen und auch keine Geschenke von ihnen annehmen. Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass es in bestimmten Ländern zur kulturellen Norm gehört, Geschenke zu machen und zu empfangen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie sich immer mit der Geschäftsleitung von Egmont beraten.

Völlig inakzeptabel

Folgende Vorgänge sind absolut unzulässig:

  • ‚Quid pro quo‘ (eine Leistung für eine Gegenleistung) mit dem Ziel der unzulässigen Einflussnahme
  • Geschenke in Form von Bargeld oder geldwerten Gutscheinen
  • Unterhaltung sexueller oder ähnlicher Kontakte unangemessener Art, die dem Ziel einer unzulässigen Einflussnahme dienen (Prostitution)
In der Regel akzeptabel

Folgende Zuwendungen sind meist annehmbar:

  • bescheidene/gelegentliche Mahlzeiten in Verbindung mit Geschäftsabschlüssen
  • gelegentliche Teilnahme an öffentlichen Sportereignissen, Theatervorstellungen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen
  • Geschenke von geringem Wert wie Kugelschreiber, kleine Werbegeschenke, Egmont-Produkte oder gelegentliche Wein- oder Blumenpräsente, beispielsweise zu einem Jubiläum

Was akzeptabel ist, kann von einer Reihe kultureller Faktoren abhängen. Sind Sie unsicher, beraten Sie sich besser mit der Geschäftsleitung von Egmont.

Schmiergelder

Schmiergelder sind ein Verstoß gegen die Unternehmensregeln von Egmont. Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Zahlungen als Schmiergeld zu betrachten sind, sollten Sie sich mit Ihren Vorgesetzten beraten. Wenn von Ihnen Schmiergelder verlangt oder Geldzahlungen erpresst werden, Ihre Sicherheit gefährdet ist oder Sie anderweitig zu Schaden kommen könnten, sind Sie verpflichtet, sofort die Geschäftsleitung von Egmont zu informieren.

So melden Sie einen Vorfall

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Fall von Bestechung oder Korruption vorliegt, bitten wir Sie, diesen der Geschäftsleitung von Egmont zu melden. Je früher Sie reagieren, desto besser für Sie und das Unternehmen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die eine oder andere Form von Korruption vorbereitet wird oder bereits stattgefunden hat – sei es innerhalb von Egmont, innerhalb eines mit Egmont verbundenen Unternehmens oder bei einem unserer Geschäftspartner – informieren Sie bitte die Geschäftsleitung von Egmont.

 


Zusammenfassung

Unternehmensrichtlinien lesen, verstehen – und danach handeln.

Wenn Sie sich fragen, ob die Annahme eines Angebot oder Geschenks gegen die Unternehmensrichtlinie verstößt oder wenn Sie einen Korruptionsverdacht haben, sprechen Sie im Zweifel sofort mit der Geschäftsleitung von Egmont Ehapa. Wir sind immer für Sie da!